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Wir bieten unseren Kunden individuelle Lösungen, die
einzelne oder
all diese Bereiche abdecken. Wir helfen mit unserem systematischen
Beratungsansatz, Stärken und Verbesserungspotenzial frühzeitig
zu erkennen.
- Erstellung und Beratung von Gebühren und
Beiträgen
- Wasser- und Entwässerungsbeiträge,
Globalberechnung
- Verbesserungsbeiträge
- Erschließungsbeiträge
- Gebührensatzungen (Beratung + Erstellung)
Kommunalberatung
und Betriebsanalytik
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- Betriebsanalysen und Wirtschaftlichkeitsanalysen
für Kommunen und
Zweckverbänden
- Fortschreibung der Anlagekartei
- Vermögenserfassung
- Bewertung des Anlagevermögens
- Straßenbestandsverzeichnis
- Aufmaß tatsächlicher Geschoßflächen
- Stellenbewertung
Analysen,
Beratung, Kommunikation |
- Qualitätsmanagement
- Konzeptionen; Bürgerbüro, Bauhof…
- Erstellung von Broschüren, Folder
- Konfliktmanagement, Mitarbeiter, Stadt-, Gemeinderat
und Verwaltung
- Kommunikationsberatung (intern + extern)
- Städtemarketing
Gesplittete Abwassergebühr
Urteil vom 11.02.2010; VGH-Mannheim
Gem. dem Urteil vom VGH- Mannheim dürfen Gemeinden bei
der Berechnung der Abwassergebühren sowohl für die
Ableitung von Schmutz- als auch von Niederschlagswasser nicht
den so genannten (einheitlichen) Frischwassermaßstab
zugrunde legen. Vielmehr müssen sie die Abwassergebühren
in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr
splitten und jeweils einen unterschiedlichen Gebührenmaßstab
zugrunde legen.
Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
in Mannheim unter Änderung seiner Rechtssprechung entschieden.
(Urteil vom 11.02.2010; Az.: 2 S 2938/08).
Unser Leitungsprofil
- Erfassung der befestigten Flächen
- Erfassung und Berechnung der Kostenanteile für Schmutz-
und Niederschlagswasser
- Berechnung der neuen Schmutz- und Niederschlagswassergebühr
- Ausarbeitung der neuen Satzung
- Information und Präsentation für Gemeinderat
und Bürger
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